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Regulierung · Personalwesen

AI Act und Recruiting: die Pflichten der Personalleiter ab 2026.

Alle Tools zur Lebenslaufsortierung und Bewerber-Scoring werden durch Anhang III des AI Act als Hochrisiko-KI-System eingestuft. Seit dem 2. August 2026 müssen Personalleiter strenge Vorgaben zu Transparenz, Dokumentation und Anhörung des Betriebsrats einhalten.

Jérémy Pierre
Jérémy Pierre
Experte für AI-Act-Konformität
17. August 2026 8 Minuten Lesezeit
AI Act und Recruiting: Pflichten für Personalleiter ab 2026
Zusammenfassung · 4 wichtige Zahlen
2. August 2026
Transparenzpflichten gegenüber Bewerbern anwendbar
Artikel 5
Verbot der Emotionsanalyse während Vorstellungsgesprächen
Anhang III
Alle Tools zur Lebenslaufsortierung als Hochrisiko-KI-System eingestuft
35 Mio. €
Maximale Geldbuße bei Nichteinhaltung
01 - Regulierung

Was sich für Personalleiter 2026 ändert

Der AI Act führt eine Klassifizierung von KI-Tools nach ihrem Risikoniveau ein. Für Personalleiter bedeutet dies unterschiedliche Pflichten je nach Einsatzbereich.

Seit dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 des AI Act zur Transparenz gegenüber Bewerbern. Jedes im Recruiting eingesetzte KI-System muss offengelegt werden. Diese Maßnahme ergänzt die seit Februar 2025 geltenden Verbote, wie die Emotionsanalyse während Vorstellungsgesprächen.

Tools zur automatischen Lebenslaufsortierung oder zum Bewerber-Scoring werden durch Anhang III, Punkt 4 als Hochrisiko-KI-System eingestuft. Dies zieht strenge Pflichten nach sich: technische Dokumentation, Risikobewertung, menschliche Aufsicht und Anhörung des Betriebsrats.

Laut der IHK Paris IDF setzen bereits 60% der großen französischen Unternehmen KI-Tools im Recruiting ein. Die Konformität wird damit zu einer zentralen operativen Herausforderung für HR-Abteilungen.

02 - Verbote

Was seit 2025 verboten ist

Der AI Act verbietet seit dem 2. Februar 2025 bestimmte Praktiken im Recruiting. Hier die wichtigsten für Personalleiter geltenden Verbote.

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f verbietet Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und während des Recruitings. Dies betrifft:

  • Tools zur Gesichts- oder Stimmanalyse zur Bewertung von Stress oder Engagement der Bewerber.
  • Software zur Messung von Mikroexpressionen während Videointerviews.
  • Plattformen, die Eye-Tracking nutzen, um das Interesse des Bewerbers abzuleiten.

Konkrete Beispiel: Das Tool HireVue bot eine Emotionsanalyse per Webcam an. Diese Funktion ist in Europa nun verboten. Unternehmen, die solche Lösungen nutzen, müssen sie deaktivieren oder entfernen.

Ein weiteres Verbot: Systeme zur sozialen Bewertung oder Online-Reputationsanalyse von Bewerbern. Beispielsweise ist die Analyse von Bewerberprofilen in sozialen Netzwerken zur Erstellung einer „Zuverlässigkeitsnote" untersagt.

Das Verbot der Emotionsanalyse gilt auch dann, wenn der Bewerber seine Einwilligung erteilt hat. Die DSGVO reicht nicht aus, um dieses Verbot aufzuheben.
03 - Hochrisiko

Im Personalwesen als Hochrisiko-KI-System eingestufte Tools

KI-Systeme, die für Recruiting oder Karriereentwicklung eingesetzt werden, gelten als Hochrisiko-KI-System. Dies hat folgende Konsequenzen.

Anhang III, Punkt 4 stuft KI-Systeme als Hochrisiko-KI-System ein, die eingesetzt werden für:

  • Recruiting oder Auswahl von Bewerbern.
  • Entscheidungen, die Arbeitsbedingungen beeinflussen, wie Beförderungen oder Kündigungen.
  • Leistungsbewertung von Mitarbeitern.

Dazu zählen insbesondere:

  • ATS (Applicant Tracking Systems) mit automatischem Lebenslauf-Scoring.
  • Tools zum Matching von Stellenangeboten und Bewerbern.
  • Plattformen zur Online-Kompetenzbewertung.
  • Chatbots für Vorstellungsgespräche.

Für diese Tools gelten folgende Pflichten:

1.
Technische Dokumentation gemäß Anhang IV: Datenblätter, Modellkarten, Nachweisdokumentation.
2.
Risikobewertung und FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) für öffentliche oder bestimmte private Betreiber.
3.
Verpflichtende menschliche Aufsicht für endgültige Entscheidungen.
4.
Anhörung des Betriebsrats vor jedem Inverkehrbringen, gemäß deutschem Arbeitsrecht und Artikel 26 des AI Act.
5.
Schulung der HR-Teams im Umgang mit diesen Tools.

Beispiel: Der von Amazon 2018 eingesetzte Algorithmus zum Lebenslauf-Scoring, der Frauen diskriminierte, wäre heute ohne technische Dokumentation und menschliche Aufsicht verboten.

04 - Erlaubt

Was ohne strenge Pflichten weiterhin erlaubt ist

Nicht alle KI-Tools im Personalwesen werden als Hochrisiko-KI-System eingestuft. Einige Anwendungen bleiben mit geringeren Pflichten zulässig.

Folgende Tools gelten nicht als Hochrisiko-KI-System und können ohne umfangreiche technische Dokumentation eingesetzt werden:

  • Automatische Erstellung von Stellenausschreibungen.
  • Automatische Terminplanung für Vorstellungsgespräche.
  • Chatbots zur Information über Recruiting-Prozesse.
  • Tools zur automatischen Übersetzung mehrsprachiger Stellenangebote.
  • Bewerbermanagementsysteme ohne automatisches Scoring.

Diese Tools unterliegen jedoch den allgemeinen Transparenzpflichten gemäß Artikel 50. Bewerber müssen über den Einsatz von KI informiert werden, z.B. durch einen Hinweis in der Stellenausschreibung oder auf der Karriereseite des Unternehmens.

Die CNIL empfiehlt, schrittweise vorzugehen: mit Anwendungen mit geringem Risiko beginnen, um sich mit den Konformitätsanforderungen vertraut zu machen.

05 - Anwendungsfälle

Übersicht der HR-Anwendungsfälle: erlaubt, verboten oder bedingt

Hier eine Übersicht der wichtigsten KI-Anwendungsfälle im Recruiting und ihr regulatorischer Status.

Anwendungsfall Status Pflichten
Automatische Lebenslaufsortierung mit Scoring Hochrisiko Technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Anhörung des Betriebsrats
Emotionsanalyse während Vorstellungsgesprächen Verboten Keine Ausnahmen möglich
Chatbot für Vorstellungsgespräche Hochrisiko Transparenz gegenüber Bewerbern, technische Dokumentation
Automatische Erstellung von Stellenausschreibungen Erlaubt Transparenz gegenüber Bewerbern
Automatische Terminplanung für Vorstellungsgespräche Erlaubt Keine spezifischen Pflichten
Bewerber-Scoring über soziale Netzwerke Verboten Keine Ausnahmen möglich
Online-Kompetenzbewertung Hochrisiko Technische Dokumentation, menschliche Aufsicht
Automatische Übersetzung von Stellenangeboten Erlaubt Transparenz gegenüber Bewerbern

Quelle: Angepasst an die Leitfäden von AiActo und die Empfehlungen der CNIL.

06 - Chance

Konformität als Arbeitgebermarken-Argument

Die Einhaltung des AI Act ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern.

Laut mehreren Studien legen Bewerber zunehmend Wert auf Ethik und Transparenz in Recruiting-Prozessen. Eine Umfrage des APEC aus dem Jahr 2025 zeigt, dass 72% der Führungskräfte die Transparenz über den Einsatz von KI als wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitgebers betrachten.

So lässt sich Konformität in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln:

  • Klar kommunizieren, welche KI-Tools eingesetzt werden und wo ihre Grenzen liegen.
  • Die menschliche Aufsicht über wichtige Entscheidungen hervorheben.
  • Die AI-Act-Konformität in die Ethik-Charta des Unternehmens integrieren.
  • Recruiter schulen, um Bewerbern den KI-Einsatz zu erklären.
  • Die Vorgehensweise in Recruiting-Unterlagen (Karriereseite, Stellenangebote) hervorheben.

Beispiel: Ein Unternehmen kann in seinen Stellenangeboten angeben: „Wir nutzen KI-Tools zur Optimierung der Lebenslaufsortierung, aber alle endgültigen Entscheidungen treffen unsere menschlichen Recruiter."

Konformität wird so zu einem Qualitäts- und Respektmerkmal gegenüber Bewerbern und stärkt den Ruf des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.

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07 - FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen von Personalleitern zum AI Act und Recruiting.

Ja. Sobald ein KI-Tool für Recruiting oder Bewerberauswahl eingesetzt wird, wird es automatisch durch Anhang III des AI Act als Hochrisiko-KI-System eingestuft. Dazu zählen ATS mit automatischem Scoring, Matching-Tools oder Plattformen zur Kompetenzbewertung.

Ja. Seit dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 zu Transparenz gegenüber Bewerbern. Dies kann durch einen Hinweis in der Stellenausschreibung, auf der Karriereseite oder bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen.

Die Sanktionen können bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Umsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Geldbußen richten sich nach der Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße.

Ja, bei Hochrisiko-KI-Systemen. Artikel 26 des AI Act und das deutsche Arbeitsrecht verpflichten zur Anhörung des Betriebsrats vor jedem Inverkehrbringen eines KI-Systems, das Arbeitsbedingungen oder Recruiting beeinflusst.

Nein, solange es nicht an der Auswahl oder Bewertung von Bewerbern beteiligt ist. Tools zur automatischen Terminplanung für Vorstellungsgespräche werden nicht als Hochrisiko-KI-System eingestuft und können ohne umfangreiche technische Dokumentation genutzt werden.

Jérémy Pierre
Jérémy Pierre
Gründer aiacto.eu · Experte für AI-Act-Konformität

Berät Anbieter und Betreiber von KI bei der regulatorischen Konformität.

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