AI Act Zeitplan

Vollständiger Zeitplan für das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Vier Schlüsselfristen zwischen Februar 2025 und August 2027.

Anwendbar
2. Februar 2025
Anwendbar
2. August 2025
Nächste Frist
2. August 2026
Bevorstehend
2. August 2027
2. Februar 2025Anwendbar

Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz

Inkrafttreten der Verbote gemäß Artikel 5 und der KI-Kompetenzpflicht gemäß Artikel 4. Organisationen müssen sicherstellen, dass ihr Personal ein ausreichendes Maß an KI-Verständnis besitzt.

Anwendbare Pflichten:

  • Verbot von Social-Scoring-Systemen (Art. 5(1)(c))
  • Verbot unterschwelliger Manipulation und Ausnutzung von Schwachstellen (Art. 5(1)(a)(b))
  • Einschränkungen der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung (Art. 5(1)(d))
  • Verbot der biometrischen Kategorisierung auf Basis sensibler Daten (Art. 5(1)(g))
  • KI-Kompetenzpflicht für alle relevanten Mitarbeiter (Art. 4)
2. August 2025Anwendbar

GPAI-Regeln und Governance

Anwendung der Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V) und Einrichtung der europäischen Governance. Das Europäische KI-Büro überwacht die Konformität der GPAI-Modellanbieter.

Anwendbare Pflichten:

  • Technische Dokumentation für GPAI-Modelle (Art. 53(1)(a))
  • Urheberrechtskonformitätsrichtlinie (Art. 53(1)(c))
  • Veröffentlichung der Trainingsdatenzusammenfassung (Art. 53(1)(d))
  • Erweiterte Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko (Art. 55)
  • Benennung nationaler zuständiger Behörden (Art. 70)
2. August 2026Nächste Frist

Hochrisiko-Systeme Anhang III und Transparenz

Anwendung aller Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III und Transparenzpflichten gemäß Artikel 50. Diese Frist betrifft den Großteil der Verordnungspflichten.

Anwendbare Pflichten:

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation konform mit Anhang IV (Art. 11)
  • Menschliche Aufsicht und Transparenz (Art. 13, 14)
  • EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Art. 47, 48)
  • Transparenzpflichten für Chatbots und synthetische Inhalte (Art. 50)
  • Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Betreiber (Art. 27)
  • Post-Market-Überwachung (Art. 72)
2. August 2027Bevorstehend

In regulierte Produkte eingebettete Systeme (Anhang I)

Letzte Frist des Anwendungszeitplans, betreffend Hochrisiko-KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten von Produkten sind, die unter die in Anhang I aufgeführte Harmonisierungsgesetzgebung der Union fallen (Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte usw.).

Anwendbare Pflichten:

  • Konformität von KI-Systemen als Sicherheitskomponenten von Anhang-I-Produkten
  • Integration in bestehende sektorale Konformitätsbewertungsverfahren
  • Technische Dokumentation integriert in die Produktdokumentation
  • CE-Kennzeichnung für Produkt und KI-Komponente

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