AI Act Zeitplan
Vollständiger Zeitplan für das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Vier Schlüsselfristen zwischen Februar 2025 und August 2027.
Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
Inkrafttreten der Verbote gemäß Artikel 5 und der KI-Kompetenzpflicht gemäß Artikel 4. Organisationen müssen sicherstellen, dass ihr Personal ein ausreichendes Maß an KI-Verständnis besitzt.
Anwendbare Pflichten:
- Verbot von Social-Scoring-Systemen (Art. 5(1)(c))
- Verbot unterschwelliger Manipulation und Ausnutzung von Schwachstellen (Art. 5(1)(a)(b))
- Einschränkungen der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung (Art. 5(1)(d))
- Verbot der biometrischen Kategorisierung auf Basis sensibler Daten (Art. 5(1)(g))
- KI-Kompetenzpflicht für alle relevanten Mitarbeiter (Art. 4)
GPAI-Regeln und Governance
Anwendung der Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V) und Einrichtung der europäischen Governance. Das Europäische KI-Büro überwacht die Konformität der GPAI-Modellanbieter.
Anwendbare Pflichten:
- Technische Dokumentation für GPAI-Modelle (Art. 53(1)(a))
- Urheberrechtskonformitätsrichtlinie (Art. 53(1)(c))
- Veröffentlichung der Trainingsdatenzusammenfassung (Art. 53(1)(d))
- Erweiterte Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko (Art. 55)
- Benennung nationaler zuständiger Behörden (Art. 70)
Hochrisiko-Systeme Anhang III und Transparenz
Anwendung aller Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III und Transparenzpflichten gemäß Artikel 50. Diese Frist betrifft den Großteil der Verordnungspflichten.
Anwendbare Pflichten:
- Risikomanagementsystem (Art. 9)
- Daten-Governance (Art. 10)
- Technische Dokumentation konform mit Anhang IV (Art. 11)
- Menschliche Aufsicht und Transparenz (Art. 13, 14)
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Art. 47, 48)
- Transparenzpflichten für Chatbots und synthetische Inhalte (Art. 50)
- Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Betreiber (Art. 27)
- Post-Market-Überwachung (Art. 72)
In regulierte Produkte eingebettete Systeme (Anhang I)
Letzte Frist des Anwendungszeitplans, betreffend Hochrisiko-KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten von Produkten sind, die unter die in Anhang I aufgeführte Harmonisierungsgesetzgebung der Union fallen (Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte usw.).
Anwendbare Pflichten:
- Konformität von KI-Systemen als Sicherheitskomponenten von Anhang-I-Produkten
- Integration in bestehende sektorale Konformitätsbewertungsverfahren
- Technische Dokumentation integriert in die Produktdokumentation
- CE-Kennzeichnung für Produkt und KI-Komponente
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