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VERORDNUNG (EU) 2024/1689 · ABl. L · 12. JULI 2024Offizielle Quelle der Europäischen Union

Anwendungskalender
der europäischen KI-Verordnung.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt zwischen August 2024 und August 2028 stufenweise in Anwendung. Fünf Termine strukturieren die Umsetzung: verbotene Praktiken, Allgemein-Zweck-KI-Modelle, Transparenz, Hochrisiko-Systeme und regulierte Produkte.

Verabschiedung13. Juni 2024
Inkrafttreten1. August 2024
Vollständige Anwendung2. August 2028
Referenz180 Artikel · 13 Anhänge
Stand vom 10. August 2026Phase 3 aktiv
Geltende Verpflichtungen3 / 5 Stufen angewendet
Sanktionen aktiviertArt. 99 – 35 Mio. € oder 7 % Umsatz
Nächste StufeJ−478
Überblick

Sechs Anwendungsmeilensteine, von August 2024 bis August 2028.

Artikel 113 der Verordnung sieht eine schrittweise Anwendung vor. Der Omnibus-Vorschlag (in Prüfung) ergänzt eine Staffelung der Hochrisiko-Frist. Jede Stufe löst einen neuen Geltungsbereich verbindlicher Verpflichtungen aus, einhergehend mit den in Artikel 99 vorgesehenen Sanktionen.

PHASE 1Rahmen
PHASE 2Verbote
PHASE 3GPAI & Governance
PHASE 4 · laufendTransparenz
PHASE 5Hohes Risiko
10. AUG. 2026
01
31.07.2024
Inkrafttreten
Seit 24 Monaten
02
01.02.2025
Verbotene Praktiken
Seit 18 Monaten
03
01.08.2025
GPAI & Governance
Seit 12 Monaten
04
01.08.2026
Transparenz Art. 50
Seit 8 T.
05
01.12.2027
Hohes Risiko Anhang III
Nächste · T−478
06
01.08.2028
Regulierte Produkte
4 Verpfl.
AnwendbarNächste FristBevorstehendTermine gemäß Omnibus-Kalender (März 2026)
Omnibus-Vorschlag – Aufteilung der Hochrisiko-FristLAUFEND

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Der Kalender zeigt anschließend den 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und den 2. August 2028 für regulierte Produkte nach Anhang I.

Vorgang verfolgen
Detail der Fristen

Artikel für Artikel, Verpflichtung für Verpflichtung.

01
31Juli2024Anwendbar seit 24 Monaten
ART. 113ABl. L · 12.07.2024

Inkrafttreten der Verordnung

Zwanzigster Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Verordnung wird in den 27 Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich; der Countdown der folgenden Fristen beginnt.

Was sich an diesem Tag ändert
Art. 113Veröffentlichung im Amtsblatt, endgültiger verbindlicher TextAlle
Art. 64–70Einrichtung des Europäischen AI OfficeEU
Art. 56Beginn des Prozesses der VerhaltenskodizesGPAI
02
01Februar2025Anwendbar seit 18 Monaten
ART. 4–5KAPITEL I & II

Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz

Erste operationelle Stufe. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind im europäischen Hoheitsgebiet untersagt. Jede Organisation, die KI-Systeme nutzt oder entwickelt, muss eine ausreichende Kompetenz bei ihrem betroffenen Personal gewährleisten.

Geltende Verpflichtungen
Art. 5(1)(a)Verbot unterschwelliger oder manipulativer TechnikenAlle
Art. 5(1)(b)Verbot der Ausnutzung von SchwachstellenAlle
Art. 5(1)(c)Verbot des Social ScoringAlle
Art. 5(1)(d)Beschränkung der biometrischen Echtzeit-FernidentifizierungAlle
Art. 5(1)(g)Verbot der biometrischen Kategorisierung anhand sensibler DatenAlle
Art. 4Verpflichtung zur KI-Kompetenz (AI Literacy) für sämtliches betroffene PersonalAnbieter
6 geltende Verpflichtungen·Kontrolle: zuständige nationale Behörden
Artikel 5 lesen
03
01August2025Anwendbar seit 12 Monaten
KAPITEL VART. 51–55, 70, 99

GPAI-Modelle und europäische Governance

Anbieter von Allgemein-Zweck-KI-Modellen (GPAI) müssen ihre Modelle technisch dokumentieren, das Urheberrecht beachten und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen. Die zuständigen nationalen Behörden werden benannt; das Sanktionsregime wird voll funktionsfähig.

Geltende Verpflichtungen
Art. 53(1)(a)Technische Dokumentation der GPAI-Modelle (Anhang XI)GPAI
Art. 53(1)(c)Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der UnionGPAI
Art. 53(1)(d)Veröffentlichung einer hinreichend detaillierten Zusammenfassung der TrainingsdatenGPAI
Art. 55Verschärfte Pflichten für Modelle mit systemischem RisikoGPAI+
Art. 70Benennung der zuständigen nationalen BehördenMitgliedstaaten
Art. 99Geltendes Sanktionsregime (35 Mio. € oder 7 % Umsatz)Alle
04
01August2026Anwendbar seit 8 Tagen
ART. 50KAPITEL IV

Transparenzpflichten (Artikel 50)

Seit dem 2. August 2026 schreibt Artikel 50 Transparenz für KI-Systeme vor, die mit natürlichen Personen interagieren: Information, Kennzeichnung synthetischer Inhalte und Offenlegung von Deepfakes.

Geltende Verpflichtungen, Transparenz
Art. 50.1Information von Personen, die mit einem KI-System interagierenTransp.
Art. 50.2Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Watermarking)Transp.
Art. 50.3Information bei Emotionserkennung oder biometrischer KategorisierungBetreiber
Art. 50.4Kennzeichnung öffentlich verbreiteter DeepfakesBetreiber
05
01Dezember2027Nächste Frist · T−478
ANHANG IIIART. 6, 8–27KAPITEL III

Hochrisiko-Systeme (Anhang III)

Die strukturell bedeutendste Frist der Verordnung. Die gesamten Anforderungen an als hochriskant eingestufte KI-Systeme treten in Anwendung: Risikomanagementsystem, Daten von Qualität, vollständige technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Robustheit, EU-Konformitätserklärung.

Geltende Verpflichtungen, Hohes Risiko
Art. 9Risikomanagementsystem über den gesamten LebenszyklusAnbieter
Art. 10Daten-Governance und repräsentative TrainingsdatensätzeAnbieter
Art. 11Technische Dokumentation gemäß Anhang IV (14 Abschnitte)Anbieter
Art. 13Transparenz und Betriebsanleitung für die BetreiberAnbieter
Art. 14Wirksame menschliche Aufsicht über den gesamten LebenszyklusAnbieter
Art. 15Genauigkeit, Robustheit und CybersicherheitAnbieter
Art. 17Dokumentiertes QualitätsmanagementsystemAnbieter
Art. 26Betreiberpflichten (Nutzungsregister, Aufsicht)Betreiber
Art. 27Folgenabschätzung hinsichtlich der Grundrechte (FRIA)Öffentl. Betr.
Art. 47–48EU-Konformitätserklärung und CE-KennzeichnungAnbieter
06
01August2028Bevorstehend · in 24 Monaten
ANHANG IART. 6(1)

In regulierte Produkte integrierte Systeme

Letzte Stufe. Die Hochrisiko-Pflichten erstrecken sich auf KI-Systeme, die ein Sicherheitsbauteil eines Produkts darstellen, das unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fällt: Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte, Funkanlagen, Aufzüge, Schiffsausrüstung.

Geltende Verpflichtungen
Art. 6(1)Anwendung der Hochrisiko-Pflichten auf Systeme nach Anhang IAnbieter
Anhang IIntegration in die sektoralen KonformitätsbewertungsverfahrenAnbieter
Art. 11Technische Dokumentation in die Produktdokumentation integriertAnbieter
Art. 48CE-Kennzeichnung umfasst sowohl das Produkt als auch die KI-KomponenteAnbieter
4 geltende Verpflichtungen·Anwendung: vollständig und umfassend
Artikel 6 lesen
Personalisiert

Welche Frist betrifft Sie?

Nicht alle Verpflichtungen gelten für alle Organisationen. Präzisieren Sie Ihre regulatorische Rolle und das Risikoniveau Ihres Systems: Wir identifizieren die für Sie vorrangig geltende Anwendungsstufe.

Für eine begründete und gerichtsverwertbare Diagnose (mit PDF-Bericht) starten Sie die vollständige Diagnose in 3 Minuten.

1Schritt 1, Ihre Rolle
2Schritt 2, Risikoniveau
Vorrangige Frist für Ihr Profil
2. Dezember 2027
Hochrisiko-System · Anbieter. Sie müssen Anhang IV dokumentieren, die menschliche Aufsicht nachweisen und die EU-Konformitätserklärung unterzeichnen.
Art. 9 · Risikomanagementsystem
Art. 10 · Daten-Governance
Art. 11 · Technische Dokumentation (Anhang IV)
Art. 14 · Menschliche Aufsicht
Art. 47 · EU-Konformitätserklärung
Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über den Anwendungskalender wissen müssen.

Synthetische Antworten mit Verweisen auf die Artikel der Verordnung. Für jede konkrete Rechtsfrage konsultieren Sie Ihren Berater oder kontaktieren Sie Ihre zuständige nationale Behörde.

Wann ist der AI Act in Kraft getreten?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (12. Juli 2024). Das Inkrafttreten ist nicht gleichbedeutend mit der Anwendung: Artikel 113 sieht aufeinanderfolgende Stufen vor, die nun gemäß dem Omnibus-Kalender bis zum 2. August 2028 gestaffelt sind. Siehe das AI Act Glossar für die wichtigsten Definitionen.
Welche Verpflichtungen sind heute bereits anwendbar?
Nach dem aktuellen Kalender sind drei vollständige Stufen aktiv: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit Februar 2025, GPAI-Pflichten seit August 2025 und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Die nächste bedeutende Stufe betrifft Hochrisiko-Systeme nach Anhang III am 2. Dezember 2027.
Was ist der Omnibus-Vorschlag und welche Auswirkungen hat er auf den Kalender?
Der Omnibus-Vorschlag überarbeitet den Zeitplan des AI Act. Die ursprünglich erwogene Verschiebung der Transparenz änderte die Anwendung von Artikel 50 nicht; diese gilt seit dem 2. August 2026. Der angezeigte Kalender verwendet den 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und den 2. August 2028 für regulierte Produkte nach Anhang I.
Was geschieht, wenn ich zur Frist nicht konform bin?
Artikel 99 sieht drei Sanktionsstufen vor: 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes bei Verstoß gegen die verbotenen Praktiken (Art. 5), 15 Mio. € oder 3 % bei Nichteinhaltung der Pflichten für hohes Risiko (Kapitel III) und GPAI, 7,5 Mio. € oder 1 % bei der Erteilung unrichtiger Auskünfte. Die zuständigen Behörden können außerdem die Marktrücknahme anordnen.
Gelten die Fristen für bereits in Betrieb befindliche KI-Systeme?
Ja, doch sieht Artikel 111 Übergangsbestimmungen vor. Systeme, die vor der Hochrisiko-Frist in Verkehr gebracht wurden, unterliegen den Pflichten aus Kapitel III nur bei einer späteren wesentlichen Änderung. GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, genießen eine zusätzliche Frist zur Herstellung der Konformität.
Wie bereitet man sich auf die nächsten Fristen vor?
Die vom AI Office empfohlene Methode: (1) die eingesetzten oder entwickelten KI-Systeme kartieren, (2) ihre regulatorische Rolle und ihr Risikoniveau qualifizieren, (3) die Dokumentation gemäß Anhang IV für Hochrisiko-Systeme erstellen, (4) die Schulung zur AI Literacy umsetzen. Unsere kostenlose Diagnose in 3 Minuten deckt die Schritte 1 und 2 ab.
BEREITEN SIE SICH AUF DIE KOMMENDEN FRISTEN VOR

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Begründete Diagnose, Einstufung nach Anhang III, vollständige Liste der anwendbaren Artikel, exportiert als audit-ready PDF. Ohne Registrierung, ohne Kreditkarte.

Dokumentierte Systeme
2.400+
Begleitete Organisationen
340
Dauer der Diagnose
3 Min.