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Das EU-KI-Symbol kommt: Bald ein Label auf allen Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden

10. März 20268 min23
Das EU-KI-Symbol kommt: Bald ein Label auf allen Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden

Auf einen Blick

  • Europäisches „KI"-Symbol: Der am 5. März 2026 veröffentlichte 2. Entwurf des Verhaltenskodex enthält illustrative Beispiele eines gemeinsamen Symbols sowie eine Task Force zur Entwicklung des endgültigen Zeichens
  • Keine Nuancen mehr: Die Unterscheidung zwischen „vollständig KI-generiert" und „KI-unterstützt" aus dem 1. Entwurf wurde komplett gestrichen — alle KI-Inhalte werden gleich gekennzeichnet
  • Einfacher, flexibler: Der 2. Entwurf reduziert die Konformitätslast, fördert offene Standards und gibt den Unterzeichnern mehr Flexibilität
  • Konsultation offen: Rückmeldungen werden bis zum 30. März 2026 erwartet; Endfassung im Juni geplant, Anwendung ab 2. August 2026

Bald ein Abzeichen auf all Ihren KI-generierten Bildern, Videos und Texten? In diese Richtung geht Europa. Am 5. März 2026 hat die Europäische Kommission den zweiten Entwurf des Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht — und er geht deutlich weiter als der erste. Die Unterscheidung zwischen „vollständig KI-generiert" und „KI-unterstützt"? Gestrichen. Das Ziel ist nun klar: ein Symbol, eine Behandlung, für alle von KI berührten Inhalte.

Was sich im 2. Entwurf ändert

Der erste Entwurf des Verhaltenskodex, veröffentlicht im Dezember 2025, schlug eine zweistufige Taxonomie vor: „vollständig KI-generiert" für Inhalte ohne menschliches Zutun und „KI-unterstützt" für Inhalte mit bedeutendem menschlichen Beitrag. Diese Unterscheidung warf sofort heikle rechtliche und kommerzielle Fragen auf — insbesondere zum Urheberrecht: Als „vollständig KI-generiert" gekennzeichnete Inhalte riskierten den Verlust ihres Schutzes.

Der zweite Entwurf, erstellt von unabhängigen Experten nach Hunderten von Beiträgen aus Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, entscheidet: Die Taxonomie wird komplett gestrichen. Es bleibt nur noch ein einziges Kennzeichnungsregime, das einheitlich auf alle Inhalte im Anwendungsbereich von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 angewandt wird.

Konkret die 3 wesentlichen Änderungen:

  • Keine Unterscheidung „vollständig KI" vs. „KI-unterstützt" mehr — Ein mit KI nachbearbeitetes Bild und ein vollständig synthetisch erzeugtes Bild folgen denselben Kennzeichnungsregeln
  • Offene Standards gefördert — Der Kodex empfiehlt die Nutzung offener Standards für die technische Markierung, was Kosten senkt und Interoperabilität fördert
  • Reduzierte Konformitätslast — Konsolidierte Maßnahmen, optionale Elemente und mehr Flexibilität zur Anpassung an den jeweiligen Kontext

Das europäische KI-Symbol: erste Entwürfe

Der Anhang des zweiten Entwurfs enthält erstmals illustrative Beispiele eines potenziellen europäischen Symbols, das den Unterzeichnern kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll. Der Kodex schlägt zudem die Einrichtung einer Task Force zur Entwicklung eines harmonisierten interaktiven Symbols auf EU-Ebene vor.

Bis zur endgültigen Version ist die gewählte Lösung ein Symbol mit der Abkürzung „AI" (oder dem lokalen Äquivalent: „KI" auf Deutsch, „IA" auf Französisch und Spanisch). Das Symbol muss:

  • Ab der ersten Exposition gegenüber dem Inhalt sichtbar sein
  • Konsistent positioniert sein — an einer festen, kontextgerechten Stelle
  • Den Barrierefreiheitsanforderungen des EU-Rechts entsprechen

Die genauen Details (Größe, Farbe, Platzierung) werden in kommenden Workshops mit Akteuren diskutiert. Aber die Richtung ist klar: Letztlich wird jeder in Europa veröffentlichte KI-Inhalt von einem erkennbaren visuellen Marker begleitet.

Warum die Streichung der Taxonomie umstritten ist

Das Verschwinden der Unterscheidung „vollständig KI" / „KI-unterstützt" vereinfacht die Konformität, schafft aber neue Spannungen.

Für Kreative: das Risiko der Stigmatisierung

Ein Fotograf, der eine Landschaft mit einem generativen Füllwerkzeug nachbearbeitet, und ein Account, der vollständig synthetische Bilder veröffentlicht, tragen künftig dasselbe Label. Für Kreative, die KI als ein Werkzeug unter vielen nutzen, kann diese Gleichmachung als Stigmatisierung jeglicher KI-Nutzung empfunden werden.

Für Unternehmen: eine willkommene Vereinfachung

Die zweistufige Taxonomie verursachte erhebliche praktische Probleme: Wie bestimmt man die Schwelle des menschlichen Beitrags? Wer entscheidet zwischen „vollständig KI" und „unterstützt"? Die Streichung beseitigt diese Grauzonen und verringert das Risiko von Fehlklassifizierungen.

Für das Urheberrecht: eine Erleichterung

Die heikelste Frage des ersten Entwurfs — verliert als „vollständig KI-generiert" gekennzeichneter Inhalt seinen Urheberrechtsschutz? — verschwindet mit der Taxonomie. Das Label sagt nicht mehr, wie viel KI verwendet wurde, sondern nur, dass KI verwendet wurde. Die Frage der Originalität und des menschlichen Beitrags bleibt dem Urheberrecht vorbehalten, nicht der Kennzeichnung.

Was für künstlerische Werke vorgesehen ist

Der zweite Entwurf verfeinert das Regime für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke. Diese Inhalte sind nicht von der Kennzeichnung befreit, profitieren aber von erleichterten Regeln, die die Integration in bestehende Praktiken erleichtern. Der Kodex erkennt ausdrücklich an, dass Kreative etablierte Prozesse für die Offenlegung der Herkunft ihrer Inhalte haben.

Ebenso profitieren Texte unter menschlicher redaktioneller Kontrolle (Überprüfung + Übernahme redaktioneller Verantwortung) von einem angepassten Regime.

Der Zeitplan: 5 Monate zur Vorbereitung

  • 5. März 2026 — Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Verhaltenskodex
  • 30. März 2026 — Frist für Stakeholder-Feedback
  • Juni 2026 — Endfassung des Kodex erwartet
  • 2. August 2026 — Inkrafttreten der Transparenzpflichten (Artikel 50 AI Act)

Der Kodex ist freiwillig, wird aber zum De-facto-Konformitätsmaßstab. Unternehmen, die sich nicht daran orientieren, riskieren eine genauere Prüfung durch das europäische AI Office und nationale Behörden.

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Häufig gestellte Fragen

Ist das KI-Symbol bereits verpflichtend?

Nein. Das Symbol ist Teil eines freiwilligen Verhaltenskodex, dessen Endfassung für Juni 2026 erwartet wird. Die Transparenzpflichten des Artikels 50 AI Act werden jedoch ab dem 2. August 2026 rechtsverbindlich sein. Der Kodex wird zum wichtigsten Instrument, um die Einhaltung dieser Pflichten nachzuweisen.

Ist die Unterscheidung „vollständig KI" vs. „KI-unterstützt" endgültig aufgegeben?

Im 2. Entwurf ja: Die Taxonomie wurde komplett gestrichen. Alle Inhalte im Anwendungsbereich des Artikels 50 werden gleich gekennzeichnet. Die Konsultation läuft noch bis zum 30. März 2026, aber der Trend ist eindeutig.

Muss ich ein mit einem KI-Tool bearbeitetes Foto kennzeichnen?

Wenn die Bearbeitung auf Standardbearbeitung beschränkt ist (Filteranpassungen, Helligkeit, Zuschnitt) und den Inhalt nicht wesentlich verändert, gilt die Pflicht nicht — das ist die Ausnahme nach Artikel 50 Absatz 2. Wenn KI jedoch zum wesentlichen Erzeugen oder Manipulieren von Inhalten verwendet wurde, gilt die Kennzeichnungspflicht.

Müssen soziale Netzwerke dieses Label anwenden?

Plattformen, die sowohl Betreiber (sie nutzen generative KI) als auch Online-Vermittler (im Sinne des Digital Services Act) sind, müssen Artikel-50-Pflichten mit DSA-Anforderungen kombinieren.

Wer entscheidet über das endgültige Symboldesign?

Eine eigene Task Force wird mit Unterstützung der Kodex-Unterzeichner gebildet. Sie ist mit der Entwicklung eines harmonisierten interaktiven Symbols auf europäischer Ebene beauftragt. Die im Anhang des 2. Entwurfs veröffentlichten Beispiele dienen als Diskussionsgrundlage — das endgültige Design steht noch nicht fest.

Das europäische KI-Symbol ist kein abstraktes Konzept mehr: Die ersten Entwürfe existieren, der Zeitplan steht fest, und die Vereinfachung des zweiten Entwurfs sendet ein klares Signal. Bis August 2026 muss jede Organisation, die KI-Inhalte in Europa produziert oder veröffentlicht, bereit sein, sie zu kennzeichnen.

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