Ihr SaaS integriert KI ohne es zu wissen? Die Pflichten, die gelten.
Ein SaaS, das eine KI-API für Empfehlungen oder Scoring nutzt, wird automatisch zum Anbieter im Sinne des AI Act. Hier sind die konkreten Schritte zur Compliance und wie Sie Ausschreibungen nicht verlieren.

Warum Ihr SaaS vom AI Act betroffen ist - auch ohne eigene KI
Ein SaaS-Hersteller, der eine KI-API für Empfehlungen, Scoring oder Automatisierung integriert, wird automatisch zum Anbieter im Sinne des AI Act.
Artikel 3(3) der Verordnung ist eindeutig: Sobald ein KI-System in ein Produkt integriert und unter dem Namen oder der Marke des Herstellers vermarktet wird, wird dieser zum Anbieter. Unerheblich ist, ob das zugrundeliegende Modell von OpenAI, Mistral oder Anthropic stammt. Entscheidend ist die kommerzielle Nutzung im Endprodukt.
Konkrete Beispiele:
- Ein Projektmanagement-SaaS, das die OpenAI-API für automatische Zusammenfassungen von Meetings nutzt.
- Ein Marketing-Tool, das ein Scoring-Modell für Leads über eine Drittanbieter-Bibliothek integriert.
- Eine HR-Plattform, die ein Modul zur Empfehlung von Schulungen auf Basis eines Sprachmodells anbietet.
In diesen Fällen muss der SaaS-Hersteller die Pflichten des Anbieters erfüllen, insbesondere die Klassifizierung des KI-Systems und die technische Dokumentation, falls das System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird.
Die 3 Schritte zur Compliance mit dem AI Act
Die Compliance mit dem AI Act für ein B2B-SaaS basiert auf drei Säulen: Klassifizierung, Dokumentation und Transparenz.
1. Klassifizierung des KI-Systems
Der erste Schritt besteht darin zu prüfen, ob das integrierte KI-System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird. Anhang III der AI Act listet die betroffenen Fälle auf, darunter:
- Personalwesen (Bewerber-Scoring, Leistungsbewertung).
- Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen (Kredit-Scoring, Versicherungen).
- Bildung und berufliche Weiterbildung (automatische Bewertung).
Falls das System in eine dieser Kategorien fällt, muss der Hersteller eine technische Dokumentation gemäß Anhang IV erstellen.
2. Erstellung der technischen Dokumentation
Für Hochrisiko-KI-Systeme schreibt Anhang IV eine detaillierte Dokumentation vor, die Folgendes umfasst:
- Eine Beschreibung der Funktionen des Systems und seiner Grenzen.
- Die verwendeten Trainingsdaten und deren Herkunft.
- Die umgesetzten Cybersicherheits- und Robustheitsmaßnahmen.
- Die Verfahren zur Überwachung nach Inverkehrbringen.
Diese Dokumentation muss den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
3. Einhaltung der Transparenzpflichten
Artikel 50 des AI Act verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einer KI interagieren. Für ein B2B-SaaS bedeutet dies:
- Kunden darüber zu informieren, dass bestimmte Funktionen KI nutzen.
- Die Fähigkeiten und Grenzen des Systems in der Informationsbroschüre (Artikel 13) zu beschreiben.
- Anzugeben, ob das System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird.
Praktischer Fall: HR-SaaS mit Bewerber-Scoring
Ein HR-Software-Hersteller integriert eine KI-API zur Bewertung von Lebensläufen. So setzt er die Compliance um.
Szenario: Ein HR-SaaS bietet eine Funktion zum automatischen Scoring von Bewerbern, basierend auf der OpenAI-API. Diese Funktion wird als Premium-Modul vermarktet.
Schritt 1: Klassifizierung des Systems
Das Scoring von Bewerbern fällt unter Personalwesen und ist in Anhang III des AI Act aufgeführt. Das System wird daher als Hochrisiko-KI-System eingestuft.
Schritt 2: Technische Dokumentation
Der Hersteller muss eine Dokumentation gemäß Anhang IV erstellen, die Folgendes umfasst:
- Eine Beschreibung der Scoring-Kriterien und ihrer Gewichtung.
- Die für das Modell verwendeten Trainingsdaten (z.B. historische Lebensläufe, Stellenausschreibungen).
- Maßnahmen zum Schutz vor diskriminierenden Verzerrungen.
- Verfahren zur Überwachung nach Inbetriebnahme (z.B. regelmäßige Audits).
Schritt 3: Transparenz gegenüber Kunden
Der Hersteller muss:
- Kunden darüber informieren, dass das Scoring KI nutzt.
- Eine Informationsbroschüre mit Beschreibung der Fähigkeiten und Grenzen des Systems (Artikel 13) bereitstellen.
- Angeben, dass das System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird.
Artikel 50: Was Ihre Kunden wirklich erwarten
B2B-Kunden, insbesondere große Unternehmen, verlangen zunehmend Transparenz über die in SaaS genutzten KI-Systeme.
Artikel 50 des AI Act verpflichtet Anbieter, Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einer KI interagieren. Für ein B2B-SaaS bedeutet dies:
- Eine klare Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der technischen Dokumentation.
- Eine zugängliche Informationsbroschüre, die Folgendes beschreibt:
- Die genutzten KI-Funktionen.
- Die Grenzen des Systems (z.B. Fehlerquote, potenzielle Verzerrungen).
- Die umgesetzten Schutzmaßnahmen.
- Einen Kontaktkanal für Fragen im Zusammenhang mit KI.
Unternehmenskunden, insbesondere in regulierten Branchen (Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen), bauen zunehmend AI-Act-Klauseln in ihre RFPs ein. Ein SaaS ohne AI-Act-Dokumentation wird systematisch ausgeschlossen.
Pflichten bei Nutzung eines Basis-Modells (GPAI)
Falls Ihr SaaS ein Sprachmodell wie GPT-4 oder Mistral integriert, gelten zusätzliche Pflichten.
Artikel 25(4) des AI Act verpflichtet Anbieter von Systemen, die ein GPAI-Modell (General-Purpose AI) integrieren, zu Folgendem:
- Betreiber nachgelagerter Stufen (Ihre Kunden) darüber zu informieren, dass das System ein GPAI-Modell nutzt.
- Eine technische Dokumentation über das verwendete Modell bereitzustellen, die Folgendes umfasst:
- Die Fähigkeiten und Grenzen des Modells.
- Die Trainingsdaten (falls verfügbar).
- Die Cybersicherheitsmaßnahmen.
- Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 einzuhalten.
Beispiel: Ein SaaS zur Inhaltserstellung, das die Mistral-API nutzt, muss seine Kunden darüber informieren, dass das System auf einem GPAI-Modell basiert, und eine Dokumentation über die Grenzen des Modells bereitstellen (z.B. Risiken von Verzerrungen, Halluzinationen).
Compliance mit dem AI Act als Verkaufsargument
SaaS-Hersteller können die Compliance in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln, insbesondere bei Ausschreibungen.
Laut mehreren Studien bauen große Unternehmen (CAC40, ETI) zunehmend AI-Act-Klauseln in ihre RFPs ein. SaaS-Hersteller ohne AI-Act-Dokumentation werden systematisch ausgeschlossen.
Strategien zur Wertschöpfung durch Compliance:
- Premium-Option: Bereitstellung der AI-Act-Dokumentation als kostenpflichtige Option für Unternehmenskunden.
- Enterprise-Tier: Reservierung der konformen Funktionen für Kunden im Premium-Segment.
- Verkaufsargument: Hervorhebung der Compliance in Pitches und Marketingmaterialien (z.B. « Unser SaaS ist AI-Act-konform und garantiert Transparenz und Sicherheit für Ihre Daten »).
- Zertifizierung: Erlangung einer Drittzertifizierung zur Stärkung der Glaubwürdigkeit (z.B. CNIL-Label, ISO-42001-Zertifizierung).
Beispiel: Ein SaaS zur Kreditbewertung kann die AI-Act-konforme Dokumentation als Premium-Option anbieten, die 20% teurer ist als der Standardpreis. Unternehmenskunden, die strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen, werden diesen Aufpreis zahlen, um Risiken zu vermeiden.
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Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen von SaaS-Herstellern zum AI Act.
Ja. Sobald Sie eine KI-Funktion in Ihr SaaS integrieren und diese unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke vermarkten, werden Sie zum Anbieter im Sinne des AI Act. Dies gilt auch, wenn Sie eine Drittanbieter-API wie OpenAI oder Mistral nutzen. Artikel 3(3) der Verordnung ist hier eindeutig.
Die Sanktionen können bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Umsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU sind die Bußgelder auf 15 Millionen Euro oder 3% des Umsatzes begrenzt. Die zuständigen Behörden können zudem den Rückruf des Systems vom Markt anordnen.
Konsultieren Sie Anhang III des AI Act, der die als Hochrisiko eingestuften Fälle auflistet. Die häufigsten Kategorien für SaaS sind Personalwesen, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen (Kredit, Versicherungen) und Bildung. Sie können auch unsere kostenlose Diagnose nutzen, um zu prüfen, ob Ihr System betroffen ist.
Ein Anbieter ist eine Einheit, die ein KI-System entwickelt oder unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet. Ein Betreiber ist eine Einheit, die ein KI-System im Rahmen ihrer Aktivitäten nutzt, ohne es zu vermarkten. Beispiel: Ein SaaS-Hersteller, der KI integriert, ist ein Anbieter, während ein Unternehmen, das dieses SaaS nutzt, ein Betreiber ist.
Ja. Artikel 50 des AI Act verpflichtet Anbieter, Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einer KI interagieren. Für ein B2B-SaaS bedeutet dies, Ihre Kunden darüber zu informieren, dass bestimmte Funktionen KI nutzen, und die Fähigkeiten und Grenzen des Systems in einer Informationsbroschüre (Artikel 13) zu beschreiben.
Falls Ihr SaaS ein GPAI-Modell (General-Purpose AI) integriert, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren, dass das System ein solches Modell nutzt, und eine technische Dokumentation über dessen Fähigkeiten und Grenzen bereitstellen. Artikel 25(4) des AI Act regelt diese Pflichten, die zusätzlich zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten.
Sie können die AI-Act-Dokumentation als Premium-Option oder in einem Enterprise-Tier anbieten und diese gegen Aufpreis bereitstellen. Betonen Sie die Compliance in Ihren Verkaufsargumenten und Marketingmaterialien, um Unternehmenskunden zu überzeugen, die zunehmend Wert darauf legen. Eine Drittzertifizierung (z.B. CNIL-Label) kann Ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich stärken.
