Ihre KI-Bilder und -Videos müssen ab November 2026 gekennzeichnet sein: Was das bedeutet

Auf einen Blick
- 2. November 2026 - festes Datum: Das Europäische Parlament hat dieses Datum für die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte festgelegt
- Artikel 50 KI-Gesetz - teilweise bereits in Kraft: Die Pflicht, Nutzer über die Interaktion mit einer KI zu informieren (Chatbots), gilt ab August 2026. Die maschinelle Kennzeichnung generativer Inhalte kommt im November.
- Wer betroffen ist: Jedes Unternehmen, das öffentlich Bilder, Videos, Audios oder Texte verbreitet, die von KI produziert wurden
- Zwei Ebenen der Pflicht: sichtbare Kennzeichnung für Deepfakes, maschinenlesbare Kennzeichnung für alle groß angelegten generativen Inhalte
- Nicht optional: Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 7,5 Millionen € oder 1 % des weltweiten Umsatzes geahndet werden
- Tools passen sich an: OpenAI, Google und Mistral implementieren Watermarking in ihren APIs - aber Sie müssen prüfen, ob es aktiviert ist und erhalten bleibt
Sie nutzen Midjourney für Ihre Grafiken, ChatGPT für Ihre Texte oder ein KI-Sprachsynthese-Tool für Ihre Podcasts? Sie müssen das bald klar kommunizieren - nicht nur in Ihren Datenschutzhinweisen. Das KI-Gesetz (Verordnung EU 2024/1689) schreibt eine Inhaltskennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor, die zu einem genauen Datum in Kraft tritt, das im Rahmen des Digital Omnibus festgelegt wurde: der 2. November 2026.
Dieses Datum ist nicht bedingt. Im Gegensatz zu den Hochrisiko-Pflichten des Anhangs III, deren Verschiebung auf den 2. Dezember 2027 verhandelt wird, wird die Inhaltskennzeichnung von beiden europäischen Institutionen im engeren Zeitplan beibehalten.
Was Artikel 50 KI-Gesetz genau besagt
Pflicht 1 - Chatbots und konversationelle KI (Art. 50§1)
Gilt ab dem 2. August 2026. Jede Person, die mit einem KI-System interagiert, muss informiert werden, dass sie mit einer Maschine spricht. Ausnahme: wenn der KI-Charakter offensichtlich ist.
Pflicht 2 - Emotionserkennung und biometrische Systeme (Art. 50§3)
Systeme, die Emotionen analysieren oder Personen nach biometrischen Merkmalen kategorisieren, müssen die betroffenen Personen informieren. Gilt ab dem 2. August 2026.
Pflicht 3 - Deepfakes und manipulierte Inhalte (Art. 50§4)
Die weitreichendste Pflicht für inhaltsproduzierenden Unternehmen. Alle Audio- oder visuellen Inhalte, die von KI generiert oder manipuliert wurden, um echten Personen, Orten oder Ereignissen zu ähneln, müssen klar als künstlich oder manipuliert gekennzeichnet werden.
- KI-Avatar-Videos, die echten Personen in Ihren Kampagnen ähneln
- KI-generierte "Kundenstimmen"-Fotos
- Synthetische Stimmen, die bekannte Sprecher imitieren
- KI-Präsentationsvideos, die Produkt-News präsentieren
- KI-generierte Bilder echter Orte, die als authentisch präsentiert werden
Pflicht 4 - Maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50§2) - die große Neuerung November 2026
Die technisch strukturierendste Pflicht. Anbieter generativer KI-Systeme müssen sicherstellen, dass ihre Outputs in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sind. Dieses unsichtbare Datei-Marking ermöglicht es Plattformen, Regulatoren und Erkennungsalgorithmen, den KI-Ursprung eines Inhalts automatisch zu überprüfen.
Der entscheidende Unterschied: Pflicht 3 (Art. 50§4) richtet sich an Betreiber - Sie müssen das Label anzeigen. Pflicht 4 (Art. 50§2) richtet sich an Modellanbieter - OpenAI, Midjourney, ElevenLabs müssen das Marking in ihre Outputs integrieren. Wenn Sie diese Tools nutzen und das Marking fehlt oder entfernt wurde, bleiben Sie als Betreiber verantwortlich.
Was der Digital Omnibus am Zeitplan ändert
- Chatbots Art. 50§1: Datum bleibt beim 2. August 2026
- Deepfakes Art. 50§4: Datum bleibt beim 2. August 2026
- Maschinenlesbare Kennzeichnung Art. 50§2: Parlament schlägt 2. November 2026 vor; Rat schlägt den 2. Februar 2027 vor. Endgültiges Datum wird im Trilogue festgelegt.
Deployment-Status bei den Anbietern
- OpenAI: schrittweise Einführung von C2PA-Marking in DALL-E-generierten Bildern
- Google: integriert SynthID in Imagen und Lyria (Audio). Das Watermark ist unsichtbar und resistent gegen gängige Modifikationen
- Adobe: Vorreiter des C2PA-Standards, integriert in Firefly und Photoshop
- Mistral: schrittweise Einführung bei generativen Bildmodellen
Was Sie vor November 2026 tun müssen
- KI-Inhaltserzeugungstools inventarisieren: Alle Tools auflisten, die Bilder, Videos, Audio oder Texte produzieren. Für jedes prüfen, ob C2PA oder ein gleichwertiges Marking in Exporten integriert ist.
- Veröffentlichungs-Workflow prüfen: Schritte identifizieren, bei denen Marking-Metadaten entfernt werden könnten - Formatkonvertierung, Social-Media-Upload, Web-Komprimierung.
- Sichtbare Labels auf Deepfakes hinzufügen: Für jedes KI-generierte Bild oder Video einer realen Person eine sichtbare Kennzeichnung hinzufügen - "KI-generiert", "Synthetisches Bild", "KI-Stimme". Das ist die Art.-50§4-Pflicht, gilt ab August 2026.
- AGB und rechtliche Hinweise aktualisieren: Klar angeben, dass Ihre Website oder Anwendung generative KI zur Inhaltserstellung nutzt.
- Content- und Marketingteams schulen: Teams müssen wissen, was der Kennzeichnungspflicht unterliegt und wie sie das Vorhandensein des Watermarks vor der Veröffentlichung prüfen.
Die kostenlose AiActo-Diagnose hilft Ihnen zu ermitteln, ob Ihre KI-Nutzung in den Anwendungsbereich des Artikels 50 fällt, und Ihre Compliance-Dokumentation vor den Fristen vorzubereiten.
Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten ist keine abstrakte Einschränkung - sie ist die regulatorische Antwort auf dokumentierte Missbräuche: Wahl-Deepfakes, gefälschte Promi-Werbung, synthetische Videos, die als real präsentiert werden. Verfolgen Sie den KI-Gesetz-Zeitplan für Ihre nächsten Schritte vor November 2026.
Häufig gestellte Fragen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Wann tritt die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten in Europa in Kraft?
Die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und manipulierte Inhalte (Artikel 50§4 des KI-Gesetzes) gilt ab dem 2. August 2026. Die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht (Artikel 50§2 - Watermarking) tritt am 2. November 2026 in Kraft gemäß der Position des Europäischen Parlaments im Rahmen des Digital Omnibus, bzw. am 2. Februar 2027 gemäß der Ratsposition. Das endgültige Datum wird durch die Triloge-Einigung Ende April 2026 festgelegt.
Welche Arten von KI-Inhalten müssen gemäß dem KI-Gesetz obligatorisch gekennzeichnet werden?
Artikel 50 des KI-Gesetzes verlangt die Kennzeichnung mehrerer Kategorien: Deepfakes und von KI generierte oder manipulierte Audio-/Videoinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse darstellen (Art. 50§4); Outputs groß angelegter generativer KI-Systeme mit maschinenlesbarer Kennzeichnung (Art. 50§2); und Chatbot-Interaktionen, bei denen Nutzer informiert werden müssen, dass sie mit einer Maschine sprechen (Art. 50§1).
Mein Unternehmen nutzt KI-generierte Bilder für Marketing: bin ich betroffen?
Ja, wenn diese Bilder echte Personen zeigen oder als authentische Fotos präsentiert werden. Artikel 50§4 verlangt eine klare Kennzeichnung für alle KI-Inhalte, die identifizierbare reale Personen zeigen - einschließlich KI-Avatar-Kundenstimmen, KI-generierter "Kundenzufriedenheits"-Fotos oder synthetischer Präsentationsvideos. Die kostenlose AiActo-Diagnose ermittelt Ihre genauen Pflichten.
Was ist der C2PA-Standard und reicht er für die Einhaltung des KI-Gesetzes?
Der C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity) ist ein offener technischer Standard, der kryptografische Metadaten in Mediendateien einbettet, um ihren Ursprung zu zertifizieren. Von Adobe, Microsoft und Google unterstützt, ist er der Hauptstandard, den KI-Tool-Anbieter zur Erfüllung der Artikel-50§2-Pflicht einsetzen. Eine Datei mit intakten C2PA-Metadaten erfüllt die Maschinenkennzeichnungspflicht - vorausgesetzt, diese Metadaten werden während der Verarbeitung oder Veröffentlichung nicht entfernt.
Welche Sanktionen gelten, wenn mein Unternehmen KI-Inhalte nicht kennzeichnet?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 des KI-Gesetzes können mit Bußgeldern von bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag höher ist. Diese Sanktionen gelten für KI-Tool-Anbieter wie für Betreiber.
Gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte auch für ChatGPT-generierte Texte?
Die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht (Art. 50§2) gilt für groß angelegte generative Texte von KI-Systemen. Für den üblichen professionellen Einsatz - Verfassen einer E-Mail, die von einem Menschen überarbeitet wird - ist keine sichtbare Kennzeichnung automatisch erforderlich. Wenn Text jedoch direkt ohne echte menschliche Aufsicht veröffentlicht wird oder ein gefälschtes Zitat einer realen Person darstellt, gilt die Transparenzpflicht.