IMCO/LIBE-Abstimmung vom 18. März: Das Europäische Parlament unterstützt die Verschiebung des KI-Gesetzes auf Dezember 2027

Auf einen Blick
- Abstimmung vom 18. März 2026: Die Ausschüsse IMCO und LIBE haben ihre gemeinsame Position mit 101 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet
- Feste Daten, nicht konditional: Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag führt das Parlament verbindliche Fristen ein — 2. Dezember 2027 für Anhang III, 2. August 2028 für Anhang I
- Wasserzeichen (Art. 50§2): 2. November 2026 — das Parlament verkürzt die von der Kommission vorgeschlagene Übergangsfrist (die bis Februar 2027 galt)
- Neues Verbot: „Nudifier"-Apps, die ohne Einwilligung explizite Bilder identifizierbarer Personen erzeugen, werden in die Liste verbotener Praktiken aufgenommen
- Kleine Midcaps bestätigt: Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden und 150 Mio. € Umsatz profitieren von denselben Erleichterungen wie KMU
- Nächster Schritt: Plenarvotum am 26. März — dann Trilogverhandlungen mit dem Rat. August 2026 bleibt bis zur endgültigen Verabschiedung die gesetzliche Frist
Was wir in unserer Analyse des Digital Omnibus antizipiert hatten, hat soeben einen entscheidenden Meilenstein erreicht. Am 18. März 2026 haben die Parlamentsausschüsse IMCO (Binnenmarkt) und LIBE (Bürgerliche Freiheiten) ihre gemeinsame Position zum Digital Omnibus KI-Gesetz mit 101 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Ein starkes politisches Signal für die Verschiebung — aber der Text ist noch kein Gesetz.
Worüber das Parlament genau abgestimmt hat
Das Votum von diesem Mittwoch betrifft die Position des Europäischen Parlaments vor den Trilogverhandlungen mit dem Rat. Mehrere Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag abweichen.
Feste Daten statt des konditionalen Mechanismus
Die Kommission hatte einen konditionalen Mechanismus vorgeschlagen: Die Pflichten würden 6 oder 12 Monate nach Bestätigung der Verfügbarkeit harmonisierter Normen gelten. Das Parlament bevorzugt Rechtssicherheit und führt verbindliche Fristen ein:
- 2. Dezember 2027 für Hochrisikosysteme des Anhangs III (Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienste, Strafverfolgung, Justiz, Grenzmanagement)
- 2. August 2028 für in geregelte Produkte eingebettete Systeme (Anhang I — Medizinprodukte, Maschinen, Funkanlagen…)
„Wir wollen vorhersehbare, vereinfachte Regeln, die Überschneidungen mit der sektoralen Gesetzgebung beseitigen und die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten verringern. Unternehmen brauchen Klarheit darüber, ob sie ein Hochrisikosystem haben oder nicht." — Arba Kokalari, IMCO-Mitberichterstatterin (EVP, Schweden)
Wasserzeichen: kürzere Übergangsfrist als erwartet
Beim Artikel 50§2 (maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) ist das Parlament restriktiver als die Kommission. Während Brüssel eine Frist bis zum 2. Februar 2027 für bereits auf dem Markt befindliche Systeme vorschlug, schlagen die Abgeordneten den 2. November 2026 vor — drei Monate früher. Die übrigen Transparenzpflichten des Artikels 50 bleiben ab August 2026 anwendbar.
Neues Verbot: „Nudifier"-Anwendungen
Das Parlament führt eine Ergänzung ein, die im Kommissionsvorschlag nicht vorgesehen war: ein ausdrückliches Verbot von „Nudifier"-Systemen — Anwendungen, die KI nutzen, um sexuell explizite Bilder einer identifizierbaren realen Person ohne deren Einwilligung zu erzeugen oder zu manipulieren. Dieses Verbot wird in die Liste der nach Artikel 5 verbotenen Praktiken aufgenommen. Ausnahme: Systeme mit wirksamen Sicherheitsmaßnahmen, die eine solche Nutzung verhindern.
Was sich gegenüber unserem vorherigen Artikel nicht geändert hat
Die wesentlichen Säulen des Digital Omnibus bleiben unverändert:
- Ausweitung der Erleichterungen auf kleine Midcaps (unter 750 Mitarbeitende, unter 150 Mio. € Umsatz) bestätigt
- Stärkung des KI-Büros als zentrale Aufsichtsbehörde
- Möglichkeit der Verarbeitung sensibler Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unter strengen Auflagen
- Reduzierung von Überschneidungen zwischen dem KI-Gesetz und bestehenden Sektorgesetzen
- Verbotene Praktiken, GPAI-Pflichten und grundlegende Transparenz (Art. 5, 51–56, 50 außer §2) bleiben unberührt
Nächste Schritte bis zur endgültigen Verabschiedung
Dieses Ausschussvotum ist ein Meilenstein — kein Ziel. Der weitere Zeitplan:
- 26. März 2026: Plenarvotum zur Bestätigung des Verhandlungsmandats der Ausschüsse
- Frühjahr 2026: Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission
- Mitte 2026: erwartete endgültige Verabschiedung — unter dem Druck der August-2026-Frist
Bis zu dieser endgültigen Verabschiedung bleibt der 2. August 2026 die gesetzlich verbindliche Frist. Wenn die Triloge sich verzögern und der Text nicht vor diesem Datum verabschiedet wird, gelten die ursprünglichen Pflichten des KI-Gesetzes automatisch.
Die Strategie bleibt unverändert: so vorbereiten, als ob August 2026 real ist, und so planen, als ob Dezember 2027 das wahrscheinliche Durchsetzungsdatum ist. Die kostenlose AiActo-Diagnose ermöglicht es Ihnen, Ihre KI-Systeme jetzt zu klassifizieren und Ihre Pflichten zu identifizieren — unabhängig vom endgültigen Datum.
Häufig gestellte Fragen
Bedeutet das Votum vom 18. März, dass die Verschiebung beschlossen ist?
Nein. Das Votum vom 18. März ist die Position der Parlamentsausschüsse IMCO und LIBE. Sie muss am 26. März im Plenum bestätigt und dann in Trilogen mit dem Rat verhandelt werden. Der endgültige Text kann noch geändert werden. Die endgültige Verabschiedung wird nicht vor Mitte 2026 erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen dem Kommissionsvorschlag und der Parlamentsposition?
Die Kommission schlug einen konditionalen Mechanismus vor, bei dem die Pflichten 6 oder 12 Monate nach einer Entscheidung über die Verfügbarkeit der Normen gelten würden, mit Endfristen für Dezember 2027 und August 2028. Das Parlament vereinfacht dies, indem es diese Endfristen direkt als feste Anwendungsdaten festlegt — 2. Dezember 2027 für Anhang III und 2. August 2028 für Anhang I — was Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet.
Warum verkürzt das Parlament die Übergangsfrist für Wasserzeichen?
Das Parlament schlägt den 2. November 2026 vor (statt des von der Kommission vorgeschlagenen 2. Februar 2027) für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Artikel 50§2). Dies spiegelt den politischen Willen wider, den Druck auf die Transparenz synthetischer Inhalte aufrechtzuerhalten, was mehrere politische Gruppen als Priorität betrachten.
Was genau ist das neue Verbot von „Nudifier-Apps"?
Das Parlament schlägt vor, in die Liste der verbotenen Praktiken (Artikel 5) KI-Systeme aufzunehmen, die sexuell explizite oder intime Bilder einer identifizierbaren realen Person ohne deren Einwilligung erzeugen oder manipulieren. Das Verbot gilt nicht für Systeme mit wirksamen Sicherheitsmaßnahmen, die eine solche Nutzung verhindern.
Das Votum vom 18. März markiert einen wichtigen Meilenstein: Zum ersten Mal hat das Europäische Parlament offiziell die Verschiebung der KI-Hochrisikopflichten mit festen Daten unterstützt. Aber der Gesetzgebungsprozess geht weiter — und August 2026 bleibt bis auf Weiteres die gesetzliche Frist. Verfolgen Sie den KI-Gesetz-Zeitplan auf AiActo, um regulatorische Kalenderaktualisierungen in Echtzeit zu verfolgen.