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Definitionen

Emotionserkennungssystem

Art. 3(39)Art. 5(1)(f)

Ein Emotionserkennungssystem bezeichnet ein KI-System zur Identifizierung oder Ableitung der Emotionen oder Absichten naturlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten. Die Verwendung solcher Systeme am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist durch die Verordnung verboten, ausser zu medizinischen oder Sicherheitszwecken.

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