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Definitionen

Emotionserkennungssystem

Art. 3(39)Art. 5(1)(f)

Ein Emotionserkennungssystem bezeichnet ein KI-System zur Identifizierung oder Ableitung der Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten. Die Verwendung solcher Systeme am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist durch die Verordnung verboten, außer zu medizinischen oder Sicherheitszwecken.

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