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Pflichten

Menschliche Aufsicht

Art. 14Art. 26(2)

Die menschliche Aufsicht ist eine grundlegende Anforderung fur Hochrisiko-KI-Systeme. Sie erfordert, dass solche Systeme so konzipiert und entwickelt werden, dass sie wahrend ihrer Nutzungsdauer von naturlichen Personen wirksam beaufsichtigt werden konnen. Aufsichtsmassnahmen mussen die Interpretation von Ergebnissen, die Entscheidung, sie nicht zu verwenden, oder die Unterbrechung des Systems ermoglichen.

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