Zuruck zum Glossar
Akteure

Betreiber

Art. 3(4)Art. 26

Betreiber bezeichnet jede naturliche oder juristische Person, Behorde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System unter ihrer eigenen Verantwortung nutzt, es sei denn, das System wird im Rahmen einer personlichen nichtberuflichen Tatigkeit genutzt. Der Betreiber ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisungen des Anbieters zu befolgen und eine angemessene menschliche Aufsicht zu gewahrleisten.

Verwandte Begriffe

Verbundene Pflichten

Konsultieren Sie die regulatorischen Pflichten im Zusammenhang mit betreiber in unserem Artikelleitfaden.

Alle AI Act Pflichten anzeigen

Ist Ihr KI-System betroffen?

Kostenlose Diagnose in unter 3 Minuten. Identifizieren Sie Ihr Risikoniveau und Ihre Pflichten gemas Verordnung (EU) 2024/1689.

Kostenlose Diagnose starten
Demnächst verfügbar

Gehören Sie zu den Ersten

Registrieren Sie sich für den prioritären Zugang zur AI-Act-Compliance-Plattform.