Zurueck zu den Pflichten
Artikel 5Verboten

Verbotene KI-Praktiken

AnbieterBetreiberImporteurHaendler
Frist: 2. Februar 2025

Artikel 5 definiert KI-Systeme, deren Inverkehrbringen, Inbetriebnahme oder Nutzung in der Europaeischen Union verboten ist. Diese Praktiken gelten als unzumutbares Risiko fuer Sicherheit, Lebensunterhalt und Rechte von Personen.

Kernpunkte

1Unterschwellige Manipulation menschlichen Verhaltens mit schaedlichen Folgen
2Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung) in schaedlicher Weise
3Social Scoring durch oeffentliche Behoerden mit nachteiliger Behandlung
4Echtzeit-Gesichtserkennungssysteme im oeffentlichen Raum (mit Ausnahmen)
5Biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Daten (Rasse, politische Meinungen usw.)
6Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping

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