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Artikel 6Hochrisiko

Klassifizierungsregeln fuer Hochrisiko-KI-Systeme

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Frist: 2. August 2026

Artikel 6 definiert die Kriterien zur Bestimmung, ob ein KI-System als Hochrisiko einzustufen ist. Ein System wird als Hochrisiko klassifiziert, entweder weil es eine Sicherheitskomponente eines Produkts ist, das unter die Harmonisierungsgesetzgebung der Union faellt (Anhang I), oder weil es in einen der in Anhang III aufgefuehrten Bereiche faellt.

Kernpunkte

1Zwei Klassifizierungswege: Anhang I (regulierte Produkte) und Anhang III (sensible Bereiche)
2Anhang-III-Systeme sind nur Hochrisiko, wenn sie ein erhebliches Schadensrisiko darstellen
3Anbieter kann Ausnahme dokumentieren, wenn System kein erhebliches Risiko darstellt
4Kommission kann Liste der Hochrisiko-Systeme durch delegierte Rechtsakte aktualisieren

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