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Akteure

Bevollmachtigter Vertreter

Art. 3(5)Art. 22

Bevollmachtigter Vertreter bezeichnet jede in der Union ansassige naturliche oder juristische Person, die eine schriftliche Vollmacht eines Anbieters eines KI-Systems oder eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck erhalten und angenommen hat, um in seinem Namen die durch die Verordnung festgelegten Pflichten und Verfahren zu erfullen. Die Inanspruchnahme eines bevollmachtigten Vertreters ist fur ausserhalb der Union ansassige Anbieter obligatorisch.

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