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Akteure

Anbieter

Art. 3(3)Art. 16

Anbieter bezeichnet jede naturliche oder juristische Person, Behorde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lasst und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Der Anbieter tragt die Hauptverantwortung fur die Konformitat des Systems.

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