Testen Sie alle Funktionen kostenlos — 3 Credits bei der Registrierung inklusiveKostenlos testen
Zum Hauptinhalt springen
Zuruck zum Glossar
Akteure

Handler

Art. 3(7)Art. 24

Handler bezeichnet jede naturliche oder juristische Person in der Lieferkette, ausser dem Anbieter oder dem Importeur, die ein KI-System auf dem Unionsmarkt bereitstellt. Der Handler muss uberprufen, ob das System die erforderliche CE-Kennzeichnung tragt und von den erforderlichen Unterlagen und Gebrauchsanweisungen begleitet wird.

Verwandte Begriffe

Verbundene Pflichten

Konsultieren Sie die regulatorischen Pflichten im Zusammenhang mit handler in unserem Artikelleitfaden.

Alle AI Act Pflichten anzeigen

Ist Ihr KI-System betroffen?

Kostenlose Diagnose in unter 3 Minuten. Identifizieren Sie Ihr Risikoniveau und Ihre Pflichten gemas Verordnung (EU) 2024/1689.

Kostenlose Diagnose starten