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Akteure

Handler

Art. 3(7)Art. 24

Handler bezeichnet jede naturliche oder juristische Person in der Lieferkette, ausser dem Anbieter oder dem Importeur, die ein KI-System auf dem Unionsmarkt bereitstellt. Der Handler muss uberprufen, ob das System die erforderliche CE-Kennzeichnung tragt und von den erforderlichen Unterlagen und Gebrauchsanweisungen begleitet wird.

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