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Pflichten

Grundrechte-Folgenabschatzung (FRIA)

Art. 27

Die Grundrechte-Folgenabschatzung ist eine Pflicht fur Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, die Einrichtungen des offentlichen Rechts oder private Einrichtungen sind, die offentliche Dienstleistungen erbringen. Diese Bewertung muss vor der Inbetriebnahme durchgefuhrt werden und die Auswirkungen des Systems auf die Grundrechte der betroffenen Personen analysieren.

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