Zurueck zu den Pflichten
Artikel 50Begrenzt

Transparenzpflichten fuer bestimmte KI-Systeme

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Frist: 2. August 2026

Artikel 50 legt Transparenzpflichten fest, die fuer bestimmte Kategorien von KI-Systemen gelten, unabhaengig von ihrem Risikoniveau. Er umfasst insbesondere Chatbots, Systeme zur Generierung synthetischer Inhalte und Emotionserkennungssysteme.

Kernpunkte

1Information von Personen, dass sie mit einem KI-System interagieren
2Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (Text, Bilder, Audio, Video)
3Information von Personen, die Emotionserkennungssystemen ausgesetzt sind
4Maschinenlesbare Erkennung und Kennzeichnung synthetischer Inhalte
5Ausnahmen fuer KI-Inhalte fuer kuenstlerische oder satirische Zwecke

Zugehoerige Definitionen

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