Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Artikel 26 definiert die spezifischen Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Betreiber muessen sicherstellen, dass sie das System gemaess der Gebrauchsanweisung nutzen, menschliche Aufsicht gewaehrleisten und betroffene Personen informieren.
Kernpunkte
Zugehoerige Definitionen
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