Zurueck zu den Pflichten
Artikel 11Hochrisiko

Technische Dokumentation

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 11 verpflichtet Anbieter zur Erstellung technischer Dokumentation vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems. Diese Dokumentation muss die Konformitaet mit den Anforderungen der Verordnung nachweisen und den Behoerden notwendige Informationen bereitstellen.

Kernpunkte

1Dokumentation vor Inverkehrbringen erstellt und aktuell gehalten
2Inhalt konform mit Anhang IV der Verordnung
3Muss Konformitaet mit Kapitel III, Abschnitt 2 Anforderungen nachweisen
4Auf Anfrage den zustaendigen Behoerden zur Verfuegung gestellt
5Kommission kann Durchfuehrungsrechtsakte zur Vereinfachung der Anforderungen fuer KMU erlassen

Zugehoerige Definitionen

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