Risikomanagementsystem
Artikel 9 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines kontinuierlichen und iterativen Risikomanagementsystems, das den gesamten Lebenszyklus des Systems abdeckt. Dieses System muss die Identifizierung, Analyse und Minderung von Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ermöglichen.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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