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Zurueck zu den Pflichten
Artikel 9Hochrisiko

Risikomanagementsystem

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 9 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines kontinuierlichen und iterativen Risikomanagementsystems, das den gesamten Lebenszyklus des Systems abdeckt. Dieses System muss die Identifizierung, Analyse und Minderung von Risiken fuer Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ermoeglichen.

Kernpunkte

1Kontinuierlicher iterativer Prozess waehrend des gesamten Systemlebenszyklus
2Identifizierung und Analyse bekannter und vernuenftigerweise vorhersehbarer Risiken
3Schaetzung und Bewertung von Risiken aus bestimmungsgemaesser Nutzung und vernuenftigerweise vorhersehbarem Missbrauch
4Ergreifung angemessener und verhaeltnismaessiger Risikomanagementmassnahmen
5Tests zur Identifizierung der geeignetsten Risikomanagementmassnahmen

Zugehoerige Definitionen

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