Zurueck zu den Pflichten
Artikel 43Hochrisiko

Konformitaetsbewertung

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 43 definiert die Konformitaetsbewertungsverfahren, die Anbieter vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems befolgen muessen. Das Verfahren variiert je nach Systemtyp und kann Selbstbewertung oder Einschaltung einer benannten Stelle umfassen.

Kernpunkte

1Selbstbewertung basierend auf interner Kontrolle fuer die meisten Systeme (Anhang VI)
2Bewertung durch benannte Stelle fuer bestimmte biometrische Identifizierungssysteme
3Neue Bewertung erforderlich bei wesentlicher Aenderung
4Dokumentation des befolgten Verfahrens und der erzielten Ergebnisse
5Einhaltung harmonisierter Normen bietet Konformitaetsvermutung

Zugehoerige Definitionen

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