Konformitaetsbewertung
Artikel 43 definiert die Konformitaetsbewertungsverfahren, die Anbieter vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems befolgen muessen. Das Verfahren variiert je nach Systemtyp und kann Selbstbewertung oder Einschaltung einer benannten Stelle umfassen.
Kernpunkte
Zugehoerige Definitionen
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