Konformitätsbewertung
Artikel 43 definiert die Konformitätsbewertungsverfahren, die Anbieter vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems befolgen müssen. Das Verfahren variiert je nach Systemtyp und kann Selbstbewertung oder Einschaltung einer benannten Stelle umfassen.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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