Zurueck zu den Pflichten
Artikel 47Hochrisiko

EU-Konformitaetserklaerung

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 47 verpflichtet Anbieter zur Erstellung einer schriftlichen EU-Konformitaetserklaerung fuer jedes Hochrisiko-KI-System, die bescheinigt, dass es die Anforderungen der Verordnung erfuellt. Diese Erklaerung muss aktuell gehalten und den Behoerden zur Verfuegung gestellt werden.

Kernpunkte

1Erklaerung fuer jedes Hochrisiko-KI-System einzeln erstellt
2Inhalt konform mit Anhang V der Verordnung
3Uebersetzung in Amtssprachen betroffener Mitgliedstaaten
4Zehn Jahre nach Inverkehrbringen aktuell gehalten
5Einheitliche Erklaerung moeglich, die mehrere Unionsrechtsvorschriften abdeckt

Zugehoerige Definitionen

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