Zurueck zu den Pflichten
Artikel 16Hochrisiko

Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 16 fasst alle Pflichten zusammen, die Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen obliegen. Er bildet den Referenzartikel fuer das fuer Anbieter geltende Konformitaetsregime und verweist auf die detaillierten Anforderungen der Artikel 8 bis 15.

Kernpunkte

1Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Artikel 8 bis 15
2Einrichtung eines Qualitaetsmanagementsystems (Art. 17)
3Aufbewahrung der technischen Dokumentation (Art. 11, 18)
4Durchfuehrung des Konformitaetsbewertungsverfahrens (Art. 43)
5Korrekturmassnahmen und Information der Behoerden bei Nichtkonformitaet

Zugehoerige Definitionen

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