Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 53 definiert die spezifischen Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Diese Pflichten betreffen technische Dokumentation, Urheberrechtskonformitaetspolitik und Bereitstellung von Informationen an nachgelagerte Anbieter, die das Modell integrieren.
Kernpunkte
Zugehoerige Definitionen
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