Zurueck zu den Pflichten
Artikel 12Hochrisiko

Aufzeichnungspflichten und automatische Protokollierung

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Frist: 2. August 2026

Artikel 12 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme Faehigkeiten zur automatischen Protokollierung von Ereignissen waehrend ihrer gesamten Lebensdauer haben. Diese Protokolle muessen aufbewahrt werden, um die Rueckverfolgbarkeit des Systembetriebs zu ermoeglichen.

Kernpunkte

1Automatische Protokollierung relevanter Ereignisse waehrend der Nutzung
2Faehigkeit zur Identifizierung riskanter Situationen oder solcher, die Eingreifen erfordern
3Aufbewahrung der Protokolle fuer eine dem Systemzweck angemessene Dauer
4Protokolle rueckverfolgbar zu natuerlichen Personen bei biometrischen Identifizierungssystemen
5Format ermoeglicht Auswertung durch zustaendige Behoerden

Zugehoerige Definitionen

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