Post-Market-Überwachung
Artikel 72 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines Post-Market-Überwachungssystems, das der Art der Technologie und den damit verbundenen Risiken angemessen ist. Dieses System muss aktiv Leistungsdaten sammeln und analysieren.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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