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Artikel 72Hochrisiko

Post-Market-Überwachung

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 72 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines Post-Market-Überwachungssystems, das der Art der Technologie und den damit verbundenen Risiken angemessen ist. Dieses System muss aktiv Leistungsdaten sammeln und analysieren.

Kernpunkte

1Überwachungssystem verhältnismäßig zur Art und den Risiken des KI-Systems
2Aktive Erhebung und Analyse von Leistungs- und Nutzungsdaten
3Kontinuierliche Bewertung der Konformität mit Verordnungsanforderungen
4Dokumentierter Überwachungsplan in technische Dokumentation integriert
5Korrekturmaßnahmen, wenn System Anforderungen nicht mehr erfüllt

Zugehörige Definitionen

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