Menschliche Aufsicht
Artikel 14 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert werden, dass sie von natürlichen Personen wirksam überwacht werden können. Aufsichtsmaßnahmen müssen den Risiken und dem Autonomiegrad des Systems angemessen sein.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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