Artikel 14Hochrisiko
Menschliche Aufsicht
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Frist: 2. August 2026
Artikel 14 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert werden, dass sie von natuerlichen Personen wirksam ueberwacht werden koennen. Aufsichtsmassnahmen muessen den Risiken und dem Autonomiegrad des Systems angemessen sein.
Kernpunkte
1Integration von Aufsichtsmassnahmen ab Systemdesign
2Faehigkeit, die Kapazitaeten und Grenzen des Systems zu verstehen
3Faehigkeit zu entscheiden, das System nicht zu nutzen oder seine Ausgaben zu ignorieren
4Moeglichkeit, das System jederzeit zu unterbrechen
5Massnahmen verhaeltnismaessig zum Risikoniveau und zur Autonomie
Zugehoerige Definitionen
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