Zurueck zu den Pflichten
Artikel 14Hochrisiko

Menschliche Aufsicht

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Frist: 2. August 2026

Artikel 14 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert werden, dass sie von natuerlichen Personen wirksam ueberwacht werden koennen. Aufsichtsmassnahmen muessen den Risiken und dem Autonomiegrad des Systems angemessen sein.

Kernpunkte

1Integration von Aufsichtsmassnahmen ab Systemdesign
2Faehigkeit, die Kapazitaeten und Grenzen des Systems zu verstehen
3Faehigkeit zu entscheiden, das System nicht zu nutzen oder seine Ausgaben zu ignorieren
4Moeglichkeit, das System jederzeit zu unterbrechen
5Massnahmen verhaeltnismaessig zum Risikoniveau und zur Autonomie

Zugehoerige Definitionen

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