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Zurueck zu den Pflichten
Artikel 17Hochrisiko

Qualitaetsmanagementsystem

Anbieter
Frist: 2. August 2026

Artikel 17 verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines Qualitaetsmanagementsystems, das die Einhaltung der Verordnung gewaehrleistet. Dieses System muss alle Phasen des KI-Systemlebenszyklus abdecken und systematisch dokumentiert werden.

Kernpunkte

1Dokumentierte Strategie zur Einhaltung der Vorschriften
2Design-, Designkontroll- und Verifizierungsverfahren
3Pruef-, Test- und Validierungsverfahren vor und nach Inverkehrbringen
4Technische Spezifikationen einschliesslich angewandter Normen
5Systeme und Verfahren zur Verwaltung von Trainings-, Validierungs- und Testdaten
6Verfahren zur Meldung schwerwiegender Vorfaelle und Fehlfunktionen

Zugehoerige Definitionen

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