Zurueck zu den Pflichten
Artikel 23Hochrisiko

Pflichten der Importeure

Importeur
Frist: 2. August 2026

Artikel 23 definiert die spezifischen Pflichten der Importeure von Hochrisiko-KI-Systemen. Vor dem Inverkehrbringen eines Systems auf dem Unionsmarkt muss der Importeur sicherstellen, dass der Anbieter das entsprechende Konformitaetsbewertungsverfahren durchgefuehrt hat.

Kernpunkte

1Verifizierung, dass Anbieter Konformitaetsbewertung durchgefuehrt hat
2Verifizierung des Vorhandenseins der technischen Dokumentation
3Verifizierung des Vorhandenseins der CE-Kennzeichnung und Konformitaetserklaerung
4Angabe von Name und Kontaktadresse des Importeurs auf dem Produkt
5Gewaehrleistung konformer Lager- und Transportbedingungen
6Aufbewahrung der Dokumentation fuer 10 Jahre

Zugehoerige Definitionen

Verwandte Artikel

Pruefen Sie Ihre Konformitaet mit Artikel 23

Unsere kostenlose Diagnose identifiziert die fuer Ihr KI-System geltenden Pflichten und fuehrt Sie zur notwendigen Dokumentation.

Demnächst verfügbar

Gehören Sie zu den Ersten

Registrieren Sie sich für den prioritären Zugang zur AI-Act-Compliance-Plattform.