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Artikel 23Hochrisiko

Pflichten der Importeure

Importeur
Frist: 2. August 2026

Artikel 23 definiert die spezifischen Pflichten der Importeure von Hochrisiko-KI-Systemen. Vor dem Inverkehrbringen eines Systems auf dem Unionsmarkt muss der Importeur sicherstellen, dass der Anbieter das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat.

Kernpunkte

1Verifizierung, dass Anbieter Konformitätsbewertung durchgeführt hat
2Verifizierung des Vorhandenseins der technischen Dokumentation
3Verifizierung des Vorhandenseins der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
4Angabe von Name und Kontaktadresse des Importeurs auf dem Produkt
5Gewährleistung konformer Lager- und Transportbedingungen
6Aufbewahrung der Dokumentation für 10 Jahre

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