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Artikel 25Hochrisiko

Pflichten der Haendler

Haendler
Frist: 2. August 2026

Artikel 25 legt die Pflichten der Haendler von Hochrisiko-KI-Systemen fest. Der Haendler muss verifizieren, dass das System die erforderliche CE-Kennzeichnung traegt und von der notwendigen Dokumentation und Gebrauchsanweisung begleitet wird.

Kernpunkte

1Verifizierung der CE-Kennzeichnung vor Bereitstellung auf dem Markt
2Verifizierung des Vorhandenseins erforderlicher Begleitdokumente
3Gewaehrleistung konformer Lager- und Transportbedingungen
4Aussetzung der Bereitstellung bei vermuteter Nichtkonformitaet
5Information an Anbieter oder Importeur bei identifiziertem Risiko
6Zusammenarbeit mit zustaendigen Behoerden

Zugehoerige Definitionen

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