Zurueck zu den Pflichten
Artikel 27Hochrisiko

Grundrechte-Folgenabschaetzung (FRIA)

Betreiber
Frist: 2. August 2026

Artikel 27 verpflichtet Betreiber des oeffentlichen Rechts und private Einrichtungen, die oeffentliche Dienste erbringen, zur Durchfuehrung einer Grundrechte-Folgenabschaetzung vor dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems. Diese Bewertung muss spezifische Risiken fuer betroffene Personen und Gruppen analysieren.

Kernpunkte

1Pflicht fuer Einrichtungen des oeffentlichen Rechts und Anbieter oeffentlicher Dienste
2Beschreibung der Nutzungsprozesse des KI-Systems
3Zeitraum und Haeufigkeit der beabsichtigten Nutzung
4Kategorien natuerlicher Personen und Gruppen, die wahrscheinlich betroffen sind
5Menschliche Aufsichtsmassnahmen und geplante Rechtsbehelfsverfahren

Zugehoerige Definitionen

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