Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
Artikel 27 verpflichtet Betreiber des öffentlichen Rechts und private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen, zur Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung vor dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems. Diese Bewertung muss spezifische Risiken für betroffene Personen und Gruppen analysieren.
FRIA nach AI Act: Folgenabschätzung nach Art. 27
Eine FRIA bewertet, wie ein Hochrisiko-KI-System Grundrechte beeinträchtigen kann. Artikel 27 erfasst öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sowie Betreiber bestimmter Systeme für Kreditwürdigkeit oder Lebens- und Krankenversicherung. Sie ist vor dem Einsatz durchzuführen. Ist auch eine DSFA erforderlich, ergänzt die FRIA diese, ersetzt sie aber nicht.
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aiacto strukturiert Angaben zu Anwendungsfall, betroffenen Personen, Risiken und Kontrollen in einer FRIA-Akte. Rechtliche Prüfung und Einsatzentscheidung bleiben in Ihrer Verantwortung.
Häufige Fragen zur FRIA
Wer muss eine FRIA durchführen?
Artikel 27 erfasst öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienstleistungen und Betreiber bestimmter Hochrisikosysteme nach Anhang III Nummer 5 Buchstaben b und c. Systeme nach Nummer 2 sind von dieser besonderen Pflicht ausgenommen.
Ersetzt eine DSFA die FRIA?
Nein. Die DSFA bewertet Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten; die FRIA betrachtet die breiteren Grundrechtsfolgen des KI-Systems. Nachweise können koordiniert werden, beide Anforderungen müssen aber erkennbar bleiben.
Wann ist eine FRIA zu aktualisieren?
Sie wird vor dem Einsatz erstellt und überprüft, wenn sich System, Nutzungskontext, betroffene Gruppen oder relevante Risiken ändern.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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