Grundrechte-Folgenabschaetzung (FRIA)
Artikel 27 verpflichtet Betreiber des oeffentlichen Rechts und private Einrichtungen, die oeffentliche Dienste erbringen, zur Durchfuehrung einer Grundrechte-Folgenabschaetzung vor dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems. Diese Bewertung muss spezifische Risiken fuer betroffene Personen und Gruppen analysieren.
Kernpunkte
Zugehoerige Definitionen
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