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Artikel 49Hochrisiko

Registrierung in der EU-Datenbank

AnbieterBetreiber
Frist: 2. August 2026

Artikel 49 verpflichtet Anbieter und gegebenenfalls Betreiber zur Registrierung ihres Hochrisiko-KI-Systems in der EU-Datenbank vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme. Diese öffentliche Datenbank ermöglicht Transparenz und Marktüberwachung.

Kernpunkte

1Pflichtregistrierung vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme
2Datenbank öffentlich zugänglich und von der Kommission verwaltet
3Informationen gemäß Anhang VIII bereitgestellt
4Betreiber des öffentlichen Rechts müssen sich ebenfalls registrieren
5Aktualisierung der Informationen bei wesentlicher Änderung

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