Registrierung in der EU-Datenbank
Artikel 49 verpflichtet Anbieter und gegebenenfalls Betreiber zur Registrierung ihres Hochrisiko-KI-Systems in der EU-Datenbank vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme. Diese öffentliche Datenbank ermöglicht Transparenz und Marktüberwachung.
Kernpunkte
Zugehörige Definitionen
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